Die Einführung des Digital Markets Acts hat seit März schon zu mehreren Verfahren gegen Tech-Riesen wie Apple, Google und Meta geführt. Nun nimmt die EU-Kommission erneut Apple ins Visier. Grund ist der App Store.
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet. Das teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Es soll geprüft werden, ob der Konzern der Verpflichtung nachkomme, Nutzer gebührenfrei auch auf Angebote von Entwicklern außerhalb des hauseigenen App Stores zu leiten. Apple lässt auf dem iPhone zwar App-Downloads außerhalb seines Stores zu – aber nur mit Einschränkungen und Abgaben. Das könnte gegen Vorschriften des Digital Market Act (DMA) verstoßen.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das neue EU-Gesetz über digitale Märkte halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Deshalb stehen die sog. Gatekeeper im Zentrum der neuen Regelungen. Gatekeeper sind nach der Definition der Verordnung Unternehmen, die eine so starke wirtschaftliche Position haben, dass sie erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt haben, in mehreren Ländern aktiv sind, eine große Nutzerbasis haben und langfristig am Markt aktiv sind. Diese vorteilhafte Marktposition soll durch den DMA aufgebrochen werden. Die Kommission hat bereits im März Verfahren gegen Apple, den Google-Mutterkonzern Alphabet sowie Facebook- und Instagram-Betreiber Meta eingeleitet.
Mehr Download-Möglichkeiten, weniger Gebühren
"Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt", kommentierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den Schritt. Dabei wird geklärt werden müssen, ob Apple mehr Möglichkeiten für den Download neben dem App Store zulassen muss, ohne zusätzliche Gebühren.
Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismäßig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent der digitalen Erlöse innerhalb der App.
Kommt die Kommission am Ende ihrer Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass Apple tatsächlich gegen den DMA verstößt, muss sie einen sog. "Nichteinhaltungsbeschluss" gegen das Unternehmen erlassen. Darin kann sie auch Strafen festlegen. Eine mögliche Strafe für die oben genannten Verstöße ist eine Geldbuße von zehn Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes des vorangegangenen Jahres. Diese Strafe muss der Konzern zahlen. Bei mehrmaligen Verstößen können auch 20 Prozent des Umsatzes als Geldbuße drohen. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
dpa/mka/LTO-Redaktion
Digital Markets Act: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54838 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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