Regelung zum Vaterschaftsurlaub nicht umgesetzt: Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deut­sch­land

22.09.2022

Nach einer neuen EU-Richtlinie haben Väter nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub. Deutschland hat die Regelung nicht umgesetzt. Deshalb leitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Weil Deutschland die neue EU-Richtlinie (2019/1158/EU) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht richtig umgesetzt hat, geht die Europäische Kommission nun gegen die Bundesrepublik vor. Die Brüsseler Behörde teilte am Mittwoch mit, sie werde ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Väter oder der zweite Elternteil einen bezahlten Urlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt eines Kindes bekommen sollen, wobei die Vergütung mindestens der Höhe des Krankengeldes entsprechen muss. Mit der Richtlinie soll sowohl die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt als auch die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen gesteigert werden.

In Deutschland wurden zwar einige Regelungen der Richtline umgesetzt, die Vorgabe zum Vaterschaftsurlaub jedoch nicht. Die Frist ist am 2. August 2022 abgelaufen. Das Familienministerium hatte die fehlende Regelung einer bezahlten Freistellung nach der Geburt damit begründet, dass die Bundesregierung sich eine Ausnahme ausgehandelt habe.

Bestehende Regelungen reichen nicht aus

Diese Ausnahme bestünde, da die bereits bestehenden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weit über die neuen EU-Regeln hinausgingen, hieß es. So schreiben die EU-Regeln etwa vor, dass jeder Elternteil bis zu vier Monate Elternzeit bekommen soll, von denen mindestens zwei bezahlt werden müssen. Deutschland ist hier großzügiger: Arbeitnehmer können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Teilen sich beide Eltern die Zeit, können bis zu 14 Monate davon bezahlt werden. Daran, dass die Vorgaben zum Vaterschaftsurlaub nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, ändert das jedoch nichts.

"Ziel der Richtlinie ist maßgeblich die Gleichstellung von Männern und Frauen. Es braucht konkrete Anreize dafür, dass Männer sich mehr an Care-Arbeit beteiligen können. Die Elternzeit steht zwar Vätern und Müttern zu, in der Praxis sieht man aber, dass die Zeit nicht gleichermaßen genutzt wird", meint Lena Bleckmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut von Prof. Dr. Gregor Thüsing für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn.

Das Besondere des Vaterschaftsurlaubs sei gerade der unmittelbar mit der Geburt verbundene Zeitabschnitt, in dem eine besondere Beziehung aufgebaut werde. Diese sollte auch zwischen Vater und Kind gefördert weden, so Bleckmann. Elternzeit und Vaterschaftsurlaub verfolgten somit ein jeweils anderes Schutzziel.

Auch eine vom Väterzentrum Dresden organisierte Petition fordert daher die nationale Umsetzung von zehn Tagen Vaterschaftsurlaub. In ihrem Koalitionsvertrag hat auch die Regierung aus SPD, Grünen und FDP sich bereits dazu bekannt. "Dazu soll noch in diesem Jahr ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht werden", hieß es im August aus dem Familienministerium.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, auf das Anliegen der Kommission zu antworten. Diese kann dann entscheiden, ob sie weitere Schritte unternimmt. Am Ende des Verfahrens könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Neben Deutschland erhielten auch 18 andere EU-Mitgliedstaaten von der Kommission ein Schreiben zu demselben Thema.

ku/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Regelung zum Vaterschaftsurlaub nicht umgesetzt: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49705 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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