Anlässlich der am Mittwoch und Donnerstag in Halle (Saale) stattfindenden Frühjahrskonferenz der Justizminister hat die Interessenvertretung ihre Forderung nach einer Anpassung der gesetzlichen Vergütungstabellen bekräftigt.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert an die Justizministerkonferenz, die Umsetzung zu unterstützen. Zuletzt habe es einen Anpassung der Gebührentabellen vor 17 Jahren gegeben. Seit Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vor sieben Jahren herrsche wieder Stillstand.
"Für viele Anwältinnen und Anwälte wird es nach Jahren der Nullrunden immer schwieriger, ihren Honorarforderungen das RVG zugrunde zu legen", betont Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Kosten für den Betrieb einer Anwaltskanzlei und die Löhne der Mitarbeiter seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Schon vor drei Jahren – im April 2008 – forderte der damalige DAV-Präsident Kilger eine moderate Anpassung der Anwaltsgebühren um insgesamt 15 Prozent. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von lediglich 2,14 Prozentpunkten seit der letzten Gebührennovelle durch das RVG zum 1. Juli 2004 bis zum 1. Juli 2011.
Eine Gebührenanpassung werde realistisch nicht vor dem 1. Juli 2013 wirksam werden. Dann seien bereits neun Jahre seit der RVG-Einführung verstrichen. Die Anpassung müsse daher aus heutiger Erkenntnis 19 Prozent betragen (2,11 Prozent pro Jahr zwischen 1. Juli 2004 und 1. Juli 2013). "Dies liegt unter der allgemeinen Lohnentwicklung", so Ewer.
Nach Ansicht des DAV sind die Bundesländer gefordert, diese Initiative zu unterstützen. Es gehe darum, dass sich nicht immer mehr Anwältinnen und Anwälte aus der gesetzlichen Vergütungsverordnung verabschieden und Honorarvereinbarungen abschließen. Die gesetzliche Vergütungsordnung bringe Sicherheit, Kalkulierbarkeit und sei letztlich günstiger für eine Vielzahl der Mandanten, als wenn keine staatliche Vergütungsregelung bestehen würde.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Anwaltsvergütung: BRAK und DAV fordern Anpassung
iPhone: Die besten Apps für Juristen - Teil II
Anwaltliches Berufsrecht: Kein sittenwidrig niedriger Lohn für junge Anwälte
DAV: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3298 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag