In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordert das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" die Ministerpräsidenten der Länder auf, in der Bundesratssitzung am Freitag den Datenschutz im Melderecht zu schärfen. Meldeämter sollen nur dann Adressdaten für die einmalige Verarbeitung herausgeben dürfen, wenn der Betroffene gegenüber dem Amt eingewilligt hat.
Hinter dem Bündnis stehen das Kampagnennetzwerk Campact, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Datenschutz- und Bürgerrechtsverein FoeBuD und die Deutschen Vereinigung für Datenschutz.
Die Länder müssten sich dafür einsetzen, dass Einwilligungen in die Datenweitergabe von Bürgern nur gegenüber der Meldebehörde erteilt und widerrufen werden können, erklärt das Bündnis am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Die von den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungen könnten einen wirksamen Schutz von Meldedaten dagegen nicht gewährleisten. Sie sehen vor, dass die Einwilligungen in die Datenpreisgabe durch die anfragenden Unternehmen eingeholt werden sollen und der Meldebehörde lediglich "auf Verlangen" vorgelegt werden müssen. Kritiker befürchten, dies können einen missbräuchlichen Adresshandel befördern.
Einwilligung in Datenweitergabe direkt beim Meldeamt
"Grundsätzlich muss gelten, dass jegliche Melderegisterauskünfte ohne rechtliches Interesse nur mit Einwilligung des Betroffenen erteilt werden dürfen", fordert Gerd Billen vom vzbv. "Eine wirksame Durchsetzung dieses Prinzips ist nur möglich, wenn Einwilligungen direkt beim Meldeamt erklärt werden müssen."
"Beim Datenschutz darf es keine Kompromisse geben. Deshalb brauchen wir ein strenges Meldegesetz, das den Schutz der Meldedaten tatsächlich gewährleistet", fordert Susanne Jacoby von Campact.
tko/LTO-Redaktion
Forderung von Daten- und Verbraucherschützern: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7105 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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