Anfang des Jahres hatten mehrere Zeitungen von möglicher Korruption bei Christian Lindner berichtet. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht insoweit aber nicht einmal einen Anfangsverdacht der Strafbarkeit.
Nach Berichten über Vorwürfe gegen Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit sieht die Berliner Staatsanwaltschaft "keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens". Mit dieser Feststellung habe die Abteilung für Korruptionsbekämpfung am Donnerstag einen Prüfvorgang geschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Die Prüfung habe "weder einen - ohnehin fernliegenden - Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung (...) noch wegen Vorteilsannahme" ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es habe auch keine Hinweise gegeben, dass an den Kredit Erwartungen an künftige oder die Honorierung früherer Entscheidungen geknüpft gewesen seien, auch nicht mit Blick auf die "Schaffung eines generellen Wohlwollens". Aus diesem Grund hatte auch Dr. Yves Georg bei LTO unmitelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Strafbarkeit bezweifelt, da jedenfalls eine solche "Unrechtsvereinbarung" fernliegend sei.
Zeitungen hatten unter anderem berichtet, Lindner habe im Mai 2022 per Video ein Grußwort für die Karlsruher BBBank gehalten. Danach habe er sich bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben lassen. Lindner selbst hatte Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt und das Finanzministerium teilten mit, Grußworte zu Jubiläen gehörten zur Amtsführung eines Ministers.
Auch die Presseauskunft der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in der Exklusivberichterstattung wurde kritisiert. So analysierte Dr. Christian Conrad bei LTO, warum die Auskunft aus mehreren Gründen rechtswidrig war. Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) befand, die Äußerungen der Generalstaatsanwaltschaft seien "persönlichkeitsrechtsverletzend".
dpa/jb/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft Berlin: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50911 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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