Der "Arbeitskreis Zensur" hält das Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet für ungeeignet und unverhältnismäßig. Wie am Mittwoch bekannt wurde, will der Bürgerrechte-Verband nun die Regelungen vom BVerfG prüfen lassen.
Statt der Sperrung müssten entsprechende Inhalte gelöscht werden, was durchaus möglich sei. Dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) fällen, sei jedenfalls bedenklich, so Rechtsanwalt Thomas Stadler, der den Arbeitkreis vertritt und die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht hat. Unter den vier Beschwerdeführern sind auch zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages.
Das umstrittene so genannte Zugangserschwerungsgesetz war vor rund einem Jahr in Kraft getreten. Es verpflichtet Anbieter von Internetzugängen zur Sperrung von Websites mit kinderpornografischen Inhalten, die auf einer geheimen Liste des BKA geführt werden. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung später ausgesetzt, weil nun für ein Jahr versucht werden sollte, solche Seiten zu löschen. Bisher hat sich die Koalition von Union und FDP noch nicht auf eine einheitliche Position einigen können.
dpa/sh/LTO-Redaktion
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2610 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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