Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden mehrerer Internet-Aktivisten gegen das umstrittene Gesetz zu Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für unzulässig erklärt. Dies bestätigte das BVerfG am Donnerstag.
Die Verfassungsbeschwerde des "Arbeitskreis Zensur" vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist damit gescheitert.
Die Entscheidung wird damit begründet, dass die Beschwerde zum einen den Mindestanforderungen für die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht genüge. Zum anderen hätten die Netzaktivisten dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend zunächst vor den einfachen Gerichten klagen müssen (Beschl. v. 29.03.2011, Az. 1 BvR 508/11).
dpa/eso/LTO-Redaktion
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3104 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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