Das BVerfG hat einen Eilantrag gegen den Bau der umstrittenen Ethylen-Pipleline quer durch Baden-Württemberg abgelehnt. Damit können die Arbeiten an der 364 Kilometer langen Leitung von Bayern bis Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz fortgesetzt werden.
Die Verfassungsrichter wogen in der am Dienstag bekanntgewordenen Eilentscheidung allerdings zunächst nur ab, welche Folgen ein Baustopp haben könnte. Ob die Pipeline überhaupt durch die Grundstücke des Klägers führen darf, wird erst im Hauptsacheverfahren geklärt (Az. 1 BvR 2297/07).
Ein Landwirt hatte versucht, mit einer Verfassungsbeschwerde das Projekt doch noch zu stoppen, nachdem er Ende August vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert war.
Auch die Richter am Bundesverfassunsgericht (BVerfG) betonten das "besondere Gemeinwohlinteresse" am Bau der Rohrleitung. Demgegenüber habe der Landwirt rein wirtschaftliche Interessen geltend gemacht, die mit einer Entschädigung ausgeglichen werden könnten.
Am Bau der "Ethylen-Pipeline Süd" sind insgesamt sieben Chemieunternehmen beteiligt, unter anderem BASF und Wacker Chemie. Ethylen wird als Zwischenprodukt zur Herstellung von Kunststoffen genutzt. Der Bau der Leitung ist in Rheinland-Pfalz und Bayern bereits abgeschlossen.
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1387 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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