Die rechtsextreme NPD ist mit einem Eilantrag gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor dem BVerfG gescheitert. Dabei geht es um Äußerungen Schwesigs in einem Interview mit der Thüringischen Landeszeitung am 25. Juni mit Blick auf die Landtagswahl Mitte September.
Schwesig hatte der Zeitung unter anderem gesagt: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Die Partei sah sich dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Grundgesetz (GG) verletzt. Sie wollte erreichen, dass Schwesig nicht mehr in den Wahlkampf einwirkt und solche oder ähnliche Äußerungen künftig unterlässt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies den Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, wie es am Donnerstag bekanntgab. Es sei nicht erkennbar, dass Schwesigs Äußerung der NPD einen "Nachteil von solchem Gewicht" zufügten, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung gerechtfertigt sei, hieß es (Az. 2 BvE 2/14).
Der NPD scheint zumindest in Karlsruhe das juristische Fortune zu fehlen: Bereits zuvor lehnte das Gericht einen Eilantrag gegen FDP-Wahlwerbung sowie gegen Aussagen des Bundespräsident ab. Gauck hatte zum Protest gegen "Spinner" aufgerufen, was in den Augen der Karlsruher Richter jedoch nicht gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Neben ihrem Eilantrag hatte die NPD auch eine Klage eingereicht. Über diese will das Gericht am 22. Juli verhandeln.
dpa/age/LTO-Redaktion
Reaktion auf Schwesig-Interview: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12591 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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