Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge abgelehnt - und damit grünes Licht für den Start des europäischen Einheitspatents gegeben.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben zwei weitere Eilanträge abgelehnt, die sich gegen die Einrichtung des vorgesehenen Einheitlichen Patentgerichts richteteten, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Beschl. v. 23.06.2021 Az. 2 BvR 2216/20 u.a.).
Das Einheitspatent, an dem sich die allermeisten EU-Staaten beteiligen, soll Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die deutsche Zustimmung, die bisher noch nicht sicher war, ist für den Start des Systems allerdings zwingend. Wegen Klagen in Deutschland lag das Projekt zuletzt jahrelang auf Eis.
Die Beschwerdeführer hatten nämlich eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz und Verstöße gegen das Unionsrecht geltend gemacht, wenn ein solches einheitliches Patentgericht eingeführt werden würde. Das BverfG ist aber zu dem Schluss gekommen, dass die Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ausreichend dargelegt haben, ihre Verfassungsbeschwerden seien deshalb unzulässig.
Damit steht auch fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das im vergangenen November und Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz entsprechend nach monatelanger Wartezeit nun ausfertigen.
dpa/cp/LTO-Redaktion
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45441 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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