Die Corona-Pandemie ist ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen", findet das BVerfG. Wer mehrmals eine Demo mit 10.000 Teilnehmern durchführen will, muss das daher auch immer wieder vor den Fachgerichten klären.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Veranstalters abgelehnt, der eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in München mit 10.000 Teilnehmern durchführen wollte (Beschl. v. 11.06.2020, Az. 1 BvQ 66/20).
Der Veranstalter hatte in den vergangenen Wochen mehrfach versucht, eine Ausnahmegenehmigung nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung für vergleichbare Veranstaltungen mit 10.000 Teilnehmern zu bekommen. Die Stadt München genehmigte die Veranstaltung aber jeweils nur für bis zu 1.000 Teilnehmer. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnten seinen Eilanträge dagegen jeweils ab und bestätigten die Entscheidung der Stadt.
Der Veranstalter wandte sich daraufhin an die Richter in Karlsruhe. Er habe in den vergangenen Wochen bereits zwei im Wesentlichen vergleichbare Versammlungen angemeldet und jeweils nur die Genehmigung für 1.000 Teilnehmer bekommen. Der Verweis auf fachgerichtlichen Eilrechtsschutz sei ihm nun nicht mehr zumutbar.
Lage nicht Stabil
Das BVerfG sah das jedoch anders und verwies ihn auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz. Antragssteller genügten den aus dem Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes folgenden Anforderungen regelmäßig nicht schon durch einen Verweis auf vergleichbare erfolglose Verfahren, so das Gericht. Da es sich bei der Corona-Pandemie um ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen" handele, müssten die Behörden und Gerichte die Entscheidungen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens treffen.
Zudem sei für das BVerfG nicht erkennbar, wie die letzte Versammlung am 30. Mai verlaufen ist und ob sich daraus Folgerungen für die geplante Versammlung ziehen lassen, hieß es.
Die Demo für diesen Samstag wurde unter dem Motto "Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung" angemeldet. Solche Demos gab es im Mai an mehreren Samstagen - jeweils für 10.000 Menschen angemeldet, aber nur für 1.000 zugelassen. Beim ersten Mal waren rund 2.500 Menschen zur Theresienwiese gekommen, die aber nicht auf das Demo-Gelände gelassen wurden. Vergangenes Wochenende hatten die Organisatoren ihre Kundgebung kurzfristig abgesagt.
acr/LTO-Redaktion
BVerfG zum Eilrechtsschutz für Corona-Demo: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41888 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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