LG Berlin zum Persönlichkeitsrecht: Rapper Bushido muss 8.000 Euro Entschädigung zahlen

23.08.2012

Wegen abfälliger Äußerungen über eine Teilnehmerin der TV-Show "Big Brother", die er über mehrere soziale Netzwerke verbreitete, muss der Rap-Künstler nun 8.000 Euro Entschädigung zahlen. Zuvor war der Versuch, den Streit mit einem Vergleich beizulegen, gescheitert. 

Der Rapper habe mit seinen Äußerungen das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt. Das Gericht nannte seine Bemerkungen "bewusst bösartig und überspitzt" (Urt. v. 13.08.2012, Az. O 434/11).

Bei der Frau handelt es sich um Ingrid Pavic, die als Kandidatin der Show "Big Brother" regelmäßig im Fernsehen zu sehen war. Bushido hatte sich via Myspace, Facebook und Twitter abfällig über die Frau ausgelassen. Bereits im April schien der Streit beendet, da beide Seiten einem Vergleich zustimmten, sich allerdings den Widerruf vorbehielten. Der Vergleich sah eine Entschädigung von 12.000 Euro vor.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin zum Persönlichkeitsrecht: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6912 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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