LG Berlin zu abfälligen Äußerungen im Internet: Bushido und Pavic schließen Widerrufsvergleich

26.04.2012

Mit einem Vergleich ist am Donnerstag ein Rechtsstreit vor dem LG Berlin vorerst zu Ende gegangen, bei dem es um Äußerungen des Rappers Bushido über die ehemalige "Big Brother"-Kandidatin Ingrid Pavic im Internet ging. Der Musiker hatte sich auf Myspace, Facebook und Twitter abfällig über die Klägerin geäußert, dann allerdings auf ihr Verlangen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich dieser Äußerungen und ihrer Löschung abgegeben.

Gegenstand der nachfolgenden Zivilklage waren eine Zahlungsforderung in Höhe von 100.000 Euro als Entschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Äußerungen sowie eine Forderung der Kandidatin in Höhe von 20.000 Euro als Vertragsstrafe wegen einer angeblich verzögerten Löschung der beanstandeten Formulierung auf den Seiten von Myspace.

Nach einer Beweisaufnahme durch das Landgericht (LG) haben sich die Kontrahenten auf eine Zahlung durch Bushido in Höhe von 12.000 Euro verglichen, sich aber den Widerruf dieses Vergleichs binnen zwei Wochen vorbehalten (Beschl. v. 26.04.2012, Az. 33 O 434/11).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin zu abfälligen Äußerungen im Internet: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6087 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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