Mit dem "Burkini-Streit" um den Schwimmunterricht eines muslimischen Mädchens muss sich nun das BVerwG in Leipzig beschäftigen. Die Klägerin habe Revision gegen das Urteil des Hessischen VGH eingelegt, sagte ein VGH-Sprecher am Donnerstag.
Die Schülerin aus Frankfurt am Main war Ende September vor dem Kasseler Gericht mit der Forderung gescheitert, aus religiösen Gründen vom gemischten Schwimmunterricht befreit zu werden. Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) befanden, das Tragen eines "Burkinis" sei ihr als milderes Mittel möglich gewesen.
Der "Burkini"-Badeanzug entspricht den Bekleidungsvorschriften des Islams. Die Schülerin lehnte diesen aber ab (Urt. v. 28.09.2012, Az. 7 A 1590/12).
dpa/age/LTO-Redaktion
Gemischter Schwimmunterricht für Muslima: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7558 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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