Funkzellenabfrage bei Demonstration: Göring-Eckardt reicht Verfassungsbeschwerde ein

11.09.2013

Wegen der massenhaften Erfassung von Handydaten bei einer Demonstration 2011 in Dresden hat nun auch die Grünen-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das BVerfG bestätigte am Mittwoch den Eingang der Beschwerde.

"Ich glaube, dass die massenhafte Abfrage und Auswertung der Daten Unverdächtiger gegen Grundrechte verstößt und völlig unverhältnismäßig ist", sagte Göring-Eckardt der Süddeutschen Zeitung. "Das möchte ich klären lassen, stellvertretend für viele, die erfasst worden sind."

Die sächsischen Behörden hatten im Februar 2011 nach Protesten gegen Neonazis in Dresden bei mehreren Funkzellen-Abfragen massenhaft Handydaten erfasst und gespeichert. Das Vorgehen hatte als "Handygate" auch außerhalb Sachsens für Schlagzeilen gesorgt. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegt dazu bereits eine Verfassungsbeschwerde zweier sächsischer Linke-Politiker vor.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Funkzellenabfrage bei Demonstration: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9539 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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