Der Bundestag will laut Medienberichten die Namen der Lobbyisten, die einen Hausausweis bekommen haben, weiterhin geheim halten. Das Parlament soll Berufung gegen ein anderslautendes Urteil des VG Berlin eingelegt haben.
Der Bundestag verweigert nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von Donnerstag auch weiterhin die Veröffentlichung der Namen der Lobbyisten, die einen Hausausweis bekommen haben. Das Parlament habe auf Druck der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) eingelegt. Dieses hatte das Parlament im Juni verurteilt, die Namen der Organisationen herauszugeben, deren Vertreter Hausausweise bekommen haben. Geklagt hatten das Internetportal abgeordnetenwatch.de und dessen Trägerverein Parlamentwatch.
Nach Medienberichten geht es um rund 2.000 Hausausweise. Ein Teil der Lobbyverbände ist bereits in einer öffentlichen Liste eingetragen. Aber auch Vertreter von nicht registrierten Verbänden erhalten einen Hausausweis, wenn eine Bundestagsfraktion das unterstützt.
Der Bundestag verweigerte die Herausgabe von Informationen zur Zahl der Ausweise und zu den Verbänden, weil es um eine parlamentarische Angelegenheit gehe. Das VG betonte jedoch im Juni, bei der Ausgabe von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit des Bundestages, nicht um parlamentarisches Handeln.
Der Geschäftsführer von abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, sagte der Zeitung, es sei "unerträglich", dass Union und SPD "ihre Lobbykontakte geheim halten".
dpa/acr/LTO-Redaktion
Parlament legt Berufung ein: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17303 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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