Der Bundestag hat die Immunität der früheren AfD-Politikerin Frauke Petry aufgehoben. Die Abgeordnete, die mittlerweile der blauen Partei angehört, könnte nun wegen Meineids angeklagt werden.
Der Bundestag hat grünes Licht für ein Strafverfahren wegen Meineidverdachts gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry gegeben.
Einer entsprechenden Empfehlung des Immunitätsausschusses stimmten die Abgeordneten in Berlin am Donnerstag mehrheitlich zu. Am Landgericht Dresden, wo eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die fraktionslose Abgeordnete anhängig ist, wusste man zunächst nichts von der Entscheidung. "Damit wäre aber der Weg für das Gericht frei, über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden", sagte ein Sprecher.
Der sächsische Landtag, dem Petry ebenfalls als fraktionslose Abgeordnete angehört, hatte ihre Immunität bereits im August vergangenen Jahres aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Petry vor, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der sächsischen Landtagswahl 2014.
Die AfD-Mitgründerin war nach der Bundestagswahl im September der AfD-Fraktion nicht beigetreten und hatte kurz darauf auch die Partei verlassen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Bundestag hebt Immunität auf: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26557 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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