Das Handelsabkommen CETA zwischen Europa und Kanada ist umstritten. Dennoch ist es bereits - in reduzierter Form - in Kraft. Nach einer BVerfG-Entscheidung debattierte nun der Bundestag über die Ratifizierung.
In der Ampel-Koalition bahnt sich Streit um die Ratifizierung des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA an. Das wurde am Freitag in einer Debatte im Bundestag deutlich. Der FDP-Wirtschaftspolitiker Reinhard Houben sagte, nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müsse das Verfahren nun angeschoben und das Abkommen ratifiziert werden. Der SPD-Abgeordnete Markus Töns sagte, CETA sei verfassungskonform, fair und nachhaltig. Der Beschluss des Gerichts müsse ausgewertet werden, das Wirtschaftsministerium solle zeitnah ein Ratifizierungsgesetz vorlegen. Es bestehe aber kein Grund, in Eile zu verfallen.
Grünen-Politiker:innen äußerten sich indes zurückhaltender. Franziska Katharina Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, sagte, man werde das Vorgehen prüfen und europäisch absichern, um einen guten Weg zu finden. Der Grünen-Abgeordnete Maik Außendorf zeigte sich kritisch gegenüber einem im Abkommen vorgesehenen Sonderklagerecht von Konzernen, diese wären zum Nachteil für Verbraucher:innen und Staaten. Diese Rechte sind bisher nicht in Kraft.
Im Wahlprogramm der Grünen hieß es: "Wir lehnen Handelsabkommen ab, die Klima, Umwelt und Verbraucher*innen nicht ausreichend schützen. Das Ceta-Abkommen werden wir deshalb in seiner jetzigen Fassung nicht ratifizieren."
12 Mitgliedstaaten fehlen noch
Unionspolitiker:innen forderten, das Handelsabkommen schnellstmöglich zu ratifizieren. Ein weiteres Abwarten schade den politischen und wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und der EU, heißt es in einem Antrag.
CETA ist seit September 2017 vorläufig in Kraft. Einige besonders umstrittene Bereiche liegen allerdings auf Eis, bis die Parlamente sämtlicher EU-Mitgliedstaaten sowie Kanada und die EU den Pakt ratifiziert haben. In der EU fehlen noch zwölf Staaten, darunter Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in einer Entscheidung vom Dienstag zwar Zweifel geäußert, ob das Abkommen in allen Punkten mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Weil besonders heikle Bereiche allerdings noch nicht in Kraft seien, hätten Verfassungsbeschwerden im Moment keine Chance.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Bundestagsdebatte nach BVerfG-Entscheidung: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47884 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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