Eingetragene Lebenspartner werden in Zukunft mehr Rechte bei der Adoption von Kindern haben. Der Bundesrat hat das Gesetz aus der Feder von Justizminister Heiko Maas am Freitag gebilligt. Die Politik folgt damit den Anweisungen aus Karlsruhe.
Am Freitag hat der Bundesrat einem im März dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zum Adoptionsrecht zugestimmt. Es räumt eingetragenen Lebenspartnern das Recht auf Sukzessivadoption ein. Dem einen Partner ist es damit möglich, ein bereits adoptiertes Kind des anderen zu adoptieren.
Nach der Billigung des Bundesrates macht das Gesetz nur noch "Station" bei Bundespräsident Gauck, damit der es unterzeichnet.
Trotz Widerständen aus der Union hat die Gesetzgebung damit den nächsten Schritt getan, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu entsprechen. Dieses hatte unlängst gefordert, dass auch für homosexuelle Paare eine Sukzessivadoption möglich sein müsse. Bis Ende Juni 2014 hatte das höchste deutsche Gericht der Politik Zeit gegeben. Zu mehr als dem von Karlsruhe ohnehin Geforderten konnte man sich jedoch offenbar weiterhin nicht durchringen.
una/LTO-Redaktion
Auf dem Weg zur Gleichstellung für Homosexuelle: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12265 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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