Das vom Bundestag beschlossene Hartz-IV-Paket ist vorerst gestoppt. Das Vorhaben bekam am Freitag im Bundesrat erwartungsgemäß keine Mehrheit.
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Reform, die in der Hauptsache die Erhöhung des Regelsatzes um fünf auf 364 Euro und das Bildungspaket für bedürftige Kinder betrifft, eigentlich zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dies scheint zeitlich nicht mehr möglich, da der Gesetzentwurf nun wahrscheinlich im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landet, der einen Kompromiss finden muss. SPD und Grüne halten das Hartz-IV-Paket für unzureichend und fordern erhebliche Nachbesserungen.
Entscheidend war, dass sich das von einer schwarz-gelb-grünen
Koalition regierte Saarland wie angekündigt der Stimme enthielt. Dies
wird wie eine Nein-Stimme gewertet. In der Länderkammer fehlt Union
und FDP nur eine Stimme zur Mehrheit.
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Hartz-IV-Regelsätze - Haben und Sein
Fürsorgeleistungen für Kinder: Brot und Bildung
Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2178 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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