Nachdem am Mittwoch der Bundestag abstimmte, gibt nun auch der Bundesrat seine Zustimmung: Das Jahressteuergesetz 2020 kommt - mit einigen viel diskutierten Regelungen.
Am 16. Dezember stimmte der Bundestag über das Jahressteuergesetz 2020 ab, am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden, sodass es anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden und sodann in Kraft treten kann.
Neben pandemiebedingten Regelungen wie der Homeoffice-Pauschale und den Arbeitgeberzuschüssen zu zum Kurzarbeitergeld sieht das Gesetz eine Stärkung für das Ehrenamt vor: Die Übungsleiterpauschale wird von 2.400 aus 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht. Daneben erhöht sich die steuerfreie Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten ab 2022 von 44 auf 50 Euro. Weitere Neuregelungen betreffen die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems und die Betrugsbekämpfung im grenzüberschreitenden Online-Handel, Anpassungen an aktuelle Steuerrechtsprechung und die Umsetzung von EU-Vorgaben sowie den Mieterschutz und die Verlustverrechnung aus Termingeschäften.
Schließlich werden die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten von zehn auf 15 Jahre verlängert - ein unter Juristen umstrittenes Vorhaben. Im Vorfeld der Abstimmung des Bundesrats hatte etwa die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) an den Bundesrat appelliert, dies nicht durchgehen zu lassen. "In der jüngeren Vergangenheit schießt der Gesetzgeber bei der im Grunde zu begrüßenden verschärften Bekämpfung der Steuerhinterziehung immer wieder über das Ziel hinaus. Verschärfungen werden ohne Augenmaß vorgenommen. Das gesamte System der Verjährung wird durcheinandergebracht und die Regelungen sind im Zusammenspiel nicht mehr angemessen", so Rechtsanwältin Ulrike Paul, Vizepräsidentin der BRAK. Dennoch stimmte der Bundesrat am Freitag für die Verjährungsverlängerung, um Behörden mehr Zeit für die Aufklärung und Verfolgung komplexer Taten zu gehen – die Cum-Ex-Deals im Blick.
ast/LTO-Redaktion
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2020 zu: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43789 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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