Bisher kann man ungestraft die EU und ihre Symbole verunglimpfen. Der Bundesrat will das ändern und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus Sachsen beschlossen.
Der Bundesrat will die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus Sachsen beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin. Nach geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, nicht aber die der EU strafrechtlich geschützt. Der Gesetzentwurf kommt nun in den Bundestag. Wann darüber abgestimmt wird, steht noch nicht fest.
Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) erklärte: "Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Wir lassen es nicht zu, dass diese Werte immer häufiger durch Angriffe auf die Symbole der Europäischen Union verunglimpft werden."
Konkret geht es bei der Initiative aus Sachsen um die Einführung eines neuen Paragrafen 90 c im Strafgesetzbuch (StGB). § 90a StGB sieht bereits die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole vor und § 90b StGB die verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen. Der Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch soll strafbar sein.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Antrag aus Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37741 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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