Nach der Insolvenz von Air Berlin hatte die Lufthansa auf einigen Strecken für ein paar Monate ein Monopol inne. Der darauf folgende Preisanstieg rief das Bundeskartellamt auf den Plan. Ein Verfahren wird jedoch nicht eingeleitet.
Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin hat im Oktober 2017 ihren Flugbetrieb eingestellt und wurde daraufhin in verschiedene Teile aufgespalten. Zahlreiche Flugzeuge sowie die dazugehörigen Start- und Landerechte gingen an die Fluglinie Easyjet.
Vor dieser Übernahme nutze Lufthansa jedoch ihre mehrmonatige Monopolstellung aus und erhöhte auf einigen innerdeutschen Strecken ihre Preise erheblich. Denn vor dem Markteintritt von Easyjet bestand für die Verbraucher keine Ausweichalternative.
Vorermittlungen des Bundeskartellamtes
Das Vorgehen der Lufthansa rief das Bundeskartellamt auf den Plan. Im Rahmen von Vorermittlungen kamen die Beamten jedoch zu dem Ergebnis, dass die Einleitung eines Missbrauchverfahrens nicht gerechtfertigt sei.
Der Präsident des Bundeskartelamtes, Andreas Mundt, führt aus: "Die Lufthansa Tickets waren nach der Insolvenz von Air Berlin im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 25-30 Prozent teurer. In Einzelfällen gab es auch deutlich höhere Preisanhebungen. Dieser Preisanstieg ist zwar erheblich, rechtfertigt aber nicht die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens. Konsequente Fusionskontrolle hat den raschen Markteintritt von Esayjet ermöglicht. Im Anschluss fielen die Preise auf den entsprechenden Strecken wieder umgehend."
Durch den Marktbeitritt der Konkurrenz liegen die Preise seit Februar 2018 wieder ungefähr auf dem Niveau, welches vor dem Ausscheiden Air Berlins festgestellt wurde. Ab Juni 2018 eröffnet Easyjet zudem eine weitere innerdeutsche Verbindung.
tik/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt nach Air-Berlin-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28853 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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