Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn AG ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten eingeleitet. Das Amt will zudem untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind.
Das Bundeskartellamt wurde nach Auskunft seines Präsidenten Andreas Mundt tätig, da Wettbewerber beklagt hatten, lediglich einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn zu haben. "Wir werden der Frage nachgehen, warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können", so Mundt. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, soll laut Mundt auf den Prüfstand kommen.
Das Bundeskartellamt werde zudem untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Dabei soll außerdem geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbraucht, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.
age/LTO-Redaktion
Verdacht auf Wettbewerbsbehinderung: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10831 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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