Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben das Verfahren gegen Amazon wegen der Bestpreisklauseln im Amazon Marketplace eingestellt. Man habe sich davon überzeugt, dass sich das Unternehmen an die behördlichen Vorgaben halte und zukünftig Händlern keine Preisvorgaben mehr mache, teilte das Amt am Dienstag mit.
"Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen sei von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt worden, so Mundt weiter.
Das Bundeskartellamt hatte Amazon vorgeworfen, mit seiner Preispolitik den Wettbewerb zu verzerren. Der Internetriese hatte Händlern vorgeschrieben, auf seiner Internet-Plattform die besten Konditionen anzubieten und war zudem selbst mit eigenen Angeboten in Konkurrenz zu diesen Händlern getreten.
mbr/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10177 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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