Der Strom deutscher Radikaler nach Syrien und in den Irak bereitet Sicherheitsbehörden seit langem Sorgen. Daher sollen gewaltbereite Islamisten künftig durch den Entzug ihres Personalausweises an der Ausreise in Kampfgebiete gehindert werden. Die entsprechende Gesetzesänderung brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg.
Durch eine Änderung des Personalausweisgesetzes sollen die Behörden berechtigt werden, Terrorverdächtigen für maximal drei Jahre den Personalausweis zu entziehen. Als verdächtig gelten dabei all jene, bei denen die Sicherheitsbehörden Hinweise darauf haben, dass sie einer Terrorvereinigung angehören oder diese unterstützen.
Bislang ist es lediglich möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen und eine Ausreise aus Deutschland zu untersagen. Ein solches Verbot wird jedoch nicht auf dem Personalausweis vermerkt, wodurch Islamisten mit diesem Dokument relativ unbehelligt das Land verlassen können. Viele reisen mit ihrem Personalausweis in die Türkei und ziehen von dort aus weiter nach Syrien oder in den Irak.
Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nun unterbinden. Daher hat er sich bereits im Oktober vergangenen Jahres mit seinen Amtskollegen aus den Ländern auf eine Gesetzesänderung geeinigt. Die Pläne sind somit keine Reaktion auf den jüngsten Terroranschlag in Frankreich, sondern bereits seit Monaten in Arbeit.
Keine Ausreise mit Ersatzdokument
Während der erste Gesetzesentwurf nur einen Ausweisentzug von maximal 18 Monaten vorsah, weitete die Regierung die Frist in der Ressortabstimmung deutlich aus.
Geplant ist weiterhin, dass die Betroffen anstelle ihres Personalausweises einen Ersatzausweis erhalten, mit welchem sie Deutschland jedoch nicht verlassen dürfen. Für die Ausstellung des Ersatzdokuments sollen sie zudem eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro zahlen.
Aus Deutschland haben sich zahlreiche Extremisten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak angeschlossen. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben bislang mindestens 550 Ausreisen in diese Region gezählt. In den vergangenen Monaten ist die Zahl deutlich gestiegen. Befürchtet wird, dass radikalisierte Rückkehrer in Deutschland und anderswo Anschläge begehen könnten.
dpa/afl/LTO-Redaktion
Gesetzesänderung: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14373 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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