Der Bundesrat hat am Freitag mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes auf die erhebliche Kritik am Abfilmen von Straßenzügen und Zugänglichmachen der Bilder im Internet durch private Unternehmen wie Google Street View reagiert.
Der Beschluss eines Gesetzesentwurfs für Geodatendienste geht auf eine Initiative von Hamburg und Rheinlandpfalz zurück und wurde am Freitag als Mehrländerantrag im Bundesrat beschlossen.
Dadurch sollen die Persönlichkeitsrechte geschützt und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend gemacht werden, so Justizsenator Dr. Till Steffen. Die Gesetze müssten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf konkrete Technikentwicklungen reagieren.
Gesichter und Kfz-Kennzeichen sollen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.
Auf Unternehmen kommen dann bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen Bußgeldzahlungen von bis zu 300.000 Euro zu.
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Im Kreuzfeuer der Datenschützer
Bundesdatenschutzgesetz: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/933 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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