Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt Anklage wegen Völkermordes, Mordes sowie Anstiftung zu diesen Verbrechen gegen einen 53-jährigen ruandischen Staatsangehörigen erhoben.
Der Angeschuldigte, der der Volksgruppe der Hutu angehört, soll laut Anklageschrift im Jahre 1994 als Bürgermeister einer Kommune im Norden Ruandas an Pogromen und Massentötungen beteiligt gewesen sein, denen Angehörige der Volksgruppe der Tutsi zum Opfer fielen.
Bereits von Dezember 2008 bis Mai 2009 befand sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 14. Mai 2009 hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl jedoch auf, weil die damals vorliegenden Aussagen überwiegend mittelbarer Zeugen für einen dringenden Tatverdacht als nicht ausreichend erachtet wurden.
Nach weiteren Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt wurde der Angeschuldigte aufgrund eines neuen Haftbefehls am 26. Juli 2010 erneut festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Bundesanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1229 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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