Medienberichten zufolge stuft der Verfassungsschutz die AfD als Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Der rechtsnationale "Flügel" und die Jugendorganisation JA wurden bereits als Verdachtsfälle eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD als Prüffall ein. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem den rechtsnationalen "Flügel" der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der Tagesspiegel berichtet.
Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Höcke-Flügel im Visier: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33221 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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