Anfang Juli hat das Bundeskabinett eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern beschlossen. Durch die Neuregelung soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder vereinfacht werden. Die Interessenvertretung der Anwaltschaft bezeichnete den Entwurf in ihrer Stellungnahme als tragfähigen Kompromiss.
Wie bereits im Referentenentwurf vorgeschlagen, soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Lehnt die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ab, hat der Vater verschiedene Möglichkeiten: Er kann sich an das Jugendamt wenden, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn dies erfolglos bleibt oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann der Vater beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.
Skeptisch äußert sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) allerdings zu den in § 155a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vorgesehenen verfahrensrechtlichen Regelungen. Dabei wird neben der kurzen Stellungnahmefrist für die Mutter auch der mögliche Verzicht auf die Anhörung der Eltern und die Mitwirkung des Jugendamtes kritisiert.
BRAK/tko/LTO-Redaktion
BRAK mit Reform des Sorgerechts zufrieden: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6670 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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