In Zukunft können Rechtsanwälte mit einer Vorliebe fürs Sportrecht einen entsprechenden Fachanwaltstitel erwerben. Das Parlament der BRAK hielt eine Erweiterung der Fachanwaltsordnung für erforderlich.
Das Parlament der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in seiner Sitzung vom Montag über die Einführung des Fachanwalts für Sportrecht beraten und mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass die Fachanwaltsordnung (FAO) um einen entsprechenden Titel erweitert wird, wie es in einer Mitteilung der BRAK dazu heißt.
Hauptargument für den Beschluss war danach "die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts" ergebe. Bei der Entscheidung sei auch berücksichtigt worden, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschränke, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären sei.
Die BRAK führt damit den 24. Fachanwaltstitel ein. Interessenten müssen dafür zukünftig unter anderem "besondere Kenntnisse im Sportrecht" nachweisen können, die auf Grundlage einer Vielzahl an sportrechtlichen Fällen erworben wurden, wie es in einem ersten Entwurf zur Änderung der FAO hieß, der es in dieser oder ähnlicher Form wohl auch in den Beschluss vom Montag geschafft haben dürfte.
Sportrechtler forderten schon lange die Einführung eines entsprechenden Fachanwaltstitels, so auch der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer: "Sportrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das man nicht der Species der Spielerberater überlassen sollte", warnte er.
tik/LTO-Redaktion
BRAK-Beschluss: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32317 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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