Die mühselige Korrespondenz zwischen Behörden und Gerichten soll ein Ende finden. Dazu will das Bundesjustizministerium einheitliche Standards festlegen, mit denen die elektronische Übermittlung von Akten erleichtert werden soll.
Wenn Gerichte Unterlagen von Behörden erhalten, erfolgt dies mittlerweile zunehmend elektronisch. So weit, so fortschrittlich. Allerdings hapert es noch an der effizienten Durchführung der elektronischen Übermittlungsvorgänge. Oft werden die Dokumente uneinheitlich und ohne maschinell auslesbaren Datensatz übermittelt. Grund dafür ist das Fehlen von Vorschriften, die die Übermittlung elektronischer Akten regeln. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) möchte dieses Problem angehen und hat hierfür einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.
Der Entwurf sieht bundeseinheitliche technische Standards für den elektronischen Aktenaustausch vor und definiert technische Anforderung, die für die gerichtliche Praxis und für die Verwaltungsbehörden sinnvoll und umsetzbar sind. Ziel ist auch, die Übermittlung von Akten über Ländergrenzen hinweg zu erleichtern.
PDFs als Standardformat
Im Einzelnen sehen die technischen Vorgaben vor, dass die elektronischen Akten grundsätzlich auf dem sicheren Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts zu übermitteln sind. Daneben legt der Entwurf PDF als Dateiformat fest. Damit Gerichte die Dokumente künftig digital auslesen können, sollen außerdem Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgelegt werden, der den elektronischen Akten stets beigefügt werden soll.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärt zu dem Vorhaben: "Die Verordnung ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der Gerichte. Es reicht nicht aus, dass die Akten bei den Behörden und in der Justiz elektronisch geführt werden. Wir müssen auch sicherstellen, dass diese unkompliziert von A nach B übermittelt werden und die Gerichte diese unkompliziert und schnell lesen und nutzen können." So solle lästige Mehrarbeit, die durch unterschiedliche Aktenführung entsteht, vermieden und die Leistungsfähigkeit der Justiz gestärkt werden.
Der Entwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet. Bis zum 6. Dezember 2024 kann zu dem Entwurf nun Stellung genommen werden.
lmb/LTO-Redaktion
BMJ legt Verordnungsentwurf vor: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55729 (abgerufen am: 29.10.2024 )
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