Der Blockierer-Prozess gegen das Mitglied des Sächsischen Landtags André Hahn (Die Linke) um Proteste gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden 2010 wurde eingestellt. Die Kosten des Verfahrens inklusive aller notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse, wie aus dem Beschluss des AG Dresden vom Dienstag hervorgeht.
Dem damaligen Oppositionsführer Hahn war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn ursprünglich für einen führenden Kopf der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch gehalten, an denen sich 12.000 Menschen beteiligt hatten. Aufgrund der Proteste konnten die Rechtsextremisten nicht wie geplant und genehmigt durch Dresden-Neustadt ziehen.
"Das ist wie ein Freispruch", sagte der Landtagsabgeordnete in einer ersten Reaktion nach dem Beschluss des Amtsgerichts (AG) Dresden. Seine Zustimmung und die der Staatsanwaltschaft waren Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung.
dpa/tko/LTO-Redaktion
AG Dresden zum Versammlungsrecht: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7479 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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