Der BGH kommt nicht dazu, über die umstrittenen Thermofenster zu entscheiden. Nachdem bereits vergangene Woche ein Autokäufer seine Revision zurückgenommen hatte, tat es ihm nun der nächste Daimler-Kunde gleich.
Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadensersatzansprüche von Dieselkäufern gegen Daimler kommt vorerst wieder nicht zustande. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagte am Donnerstag zum dritten Mal eine bereits angesetzte Verhandlung wieder ab. Zur Begründung hieß es erneut, dass der klagende Autokäufer seine Revision zurückgenommen habe (Az. VI ZR 813/20). Am 9. März hätte darüber verhandelt werden sollen. Zuvor waren bereits für Oktober und Dezember geplante Verhandlungstermine aufgehoben worden.
Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten dritten Fall keinen Vergleich gegeben oder der Autobauer irgendwie anders auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. "Wir hätten eine Entscheidung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Anders als bei den beiden vorangegangenen Absagen kündigte der BGH diesmal keine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an.
Tausende Besitzer eines Mercedes-Diesel werfen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters, das die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen reduziert, die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Der Autobauer hält die Technik für zulässig.
BGH: Thermofenster alleine noch nicht vorsätzlich sittenwidrig
Der BGH hatte sich im Januar erstmals in einem Beschluss zum Thermofenster bei Daimler geäußert. Entwicklung und Einsatz der Technik allein begründeten noch keinen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, stellten sie darin fest. Das gelte selbst dann, wenn die Technik tatsächlich als unzulässig einzustufen sei. Sittenwidrig sei es nur dann, wenn weitere Umstände hinzukämen, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen.
Da der Senat den konkreten Fall aber an das Oberlandesgericht (OLG) Köln zurückverwiesen hat, ist die Frage weiterhin nicht endgültig entschieden. Nach Ansicht von Daimler hat der Beschluss trotzdem Leitcharakter für viele Tausend Verfahren in Deutschland.
Eine für Anfang der Woche geplante Verhandlung zum Software-Update in VW-Dieseln, in der es auch um das Thermofenster hätte gehen sollen, hatte der BGH ebenfalls aufgehoben. Auch dort hatte der klagende Autokäufer seine Revision zurückgezogen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Daimlers Dieselgate: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44371 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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