Das Land Brandenburg muss für Steinschlag bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße haften. Dies entschied der BGH und bestätigte ein Urteil des OLG Brandenburg.
Das Land muss rund 1.000 Euro an eine Autofahrerin zahlen, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg mit. Nach Auffassung der Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) hätte es dafür Sorge tragen müssen, dass bei Mäharbeiten an der Straße möglichst keine Steine hochgeschleudert werden (Urt. v. 04.07.2013, Az. III ZR 250/12). Vorbeifahrende Autos könnten beispielsweise durch eine mobile Schutzwand aus Kunststoffplanen geschützt werden, so das Gericht. Dies sei dem Land zuzumuten.
Ein Warnschild reiche dagegen nicht aus, um Auto- oder Motorradfahrer vor der Gefahr zu warnen. Angesichts des Gegenverkehrs hätten sie auf einer Bundesstraße keine Chance auszuweichen.
Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin Anfang September 2010 auf der Bundesstraße 166 in der Uckermark unterwegs gewesen. Am Straßenrand mähten zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den Grünstreifen entlang der Straße mit Motorsensen, die keine Auffangkörbe haben. Es flogen Steine hoch und beschädigten das Auto.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH zu Steinschlag bei Mäharbeiten: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9504 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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