Ein kleines rechteckiges Stück Stoff an der Gesäßtasche - damit mussten sich die Richter des BGH am Mittwoch auseinandersetzen. Der älteste Jeanshersteller der Welt stritt um sein Markenzeichen, und bekam Recht.
Höchstrichterliches Ende beim Zoff um ein kleines Stück Stoff: Das markante rote Fähnchen an Levi's Jeans darf nicht einfach abgekupfert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab am Mittwoch dem größten Jeanshersteller der Welt Recht. Der hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Einzelhändlerin seit November 2001 Jeans auf den Markt brachte, die ebenfalls rechteckige Stofffähnchen an der Gesäßtasche haben - rechts statt links wie Levi's.
Dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg war dies zu ähnlich. Es bestätigte eine Levi's-Klage auf Unterlassung. Die gegen das Urteil von November 2010 gerichtete Revision der Händlerin wiesen die obersten deutschen Zivilrichter jetzt zurück (Urt. v. 13.11.2013, Az. I ZR 206/10).
dpa/una/LTO-Redaktion
BGH zu Levi's: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10038 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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