Der 26-Jährige bleibt voraussichtlich lebenslang hinter Gittern. Die Leipziger Richter haben die Revision des Mannes gegen das Urteil des LG Göttingen verworfen. Dies bestätigte dessen Verteidiger Markus Fischer am Freitag.
Das Landgericht (LG) Göttingen hatte den Mann im Juni vergangenen Jahres wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft, zur Unterbringung in der Psychiatrie und zur Sicherungsverwahrung verurteilt.
Er hatte nach Überzeugung der Richter im November 2010 in Bodenfelde an der Oberweser die 14-jährige Nina aus kannibalistischen Motiven und den 13 Jahre alten Tobias zur Verdeckung des erstes Mordes getötet.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BGH: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5353 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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