Das Landgericht Köln hatte zwei Bauleiter im Fall des Einsturzes der Kölner Stadtarchivs freigesprochen. Der BGH hat diese Entscheidungen nun aufgehoben.
Mehr als zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Freisprüche für zwei Bauleiter aufgehoben (Urt. v. 13.10.2021, Az. 2 StR 418/19). Damit wird der Mammutprozess um die Katastrophe vom 3. März 2009 in Teilen wieder aufgerollt. Eine andere Kammer des Landgerichts (LG) Köln muss nun neu entscheiden.
Bei der Errichtung einer sogenannten Schlitzwand kam es unter anderem dazu, dass ein eingesetztes Baugerät ebenso beschädigt wurde wie Teile der bereits errichteten Abschnitte der Wand. Die Männer waren im Oktober 2018 vom LG Köln vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Richter waren damals zwar der Meinung, dass die Bauleiter ihre Sorgfatspflicht verletzt hätten, das sei aber nicht Ursache für die Katastrophe gewesen.
Nach Ansicht des BGH hat das LG maßgebende Umstände bei seiner Entscheidung von damals aber nicht beachtet, insbesondere die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle sowie die fehlende Abstimmung der Abteilungen untereinander.
Der Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe und der Oberbauleiter hingegen waren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Die Revisonen sind noch anhängig.
cp/dpa/LTO-Redaktion
Einsturz des Kölner Stadtarchivs: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46343 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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