Die Deutsche Bahn hat von der Konkurrenz zu hohe Entgelte für die Nutzung ihrer Bahnhöfe verlangt. Dies hatte das KG Berlin entschieden. Wie am Dienstag bekannt wurde, wies der BGH nun mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der DB Station & Service AG gegen die Urteile zurück und bestätigte damit die Rechtsauffassung der Berliner Richter.
Die DB Station & Service AG, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, hatte 2005 ein neues Tarifsystem für die Benutzung von Personenbahnhöfen durch Konkurrenzunternehmen eingeführt.
Zahlreiche Eisenbahnunternehmen hatten gegen die neue Preisgestaltung geklagt und Recht bekommen. Unter anderem das Kammergericht (KG) Berlin hatte geurteilt, dass eine Erhöhung der Tarife um rund 36 Prozent zu hoch sei. Die Bahn müsse die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstatten. Eine Revision ließen die Richter des Berliner Kartellsenats nicht zu.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies nun Nichtzulassungsbeschwerden der DB Station & Service AG gegen die Urteile des KG Berlin zurück. Die Entscheidungen des Kammergerichts sind somit rechtskräftig (Beschl. v. 12.11.2013, Az. KZR 7/13, KZR 9/13, KZR 68/12, KZR 59/13 und KZR 70/1).
mbr/LTO-Redaktion
BGH weist Nichtzulassungsbeschwerden zurück: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10178 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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