Das Ehepaar Springmann wurde im März 2017 ermordet, ihr Enkel wurde rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Ein Geschäftspartner soll ihm geholfen haben, wurde nun aber von der Anklage wegen Mordes freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (LG) verworfen, mit dem der angeklagte Mann unter anderem vom Vorwurf des zweifachen Mordes am Ehepaar Springmann freigesprochen worden ist (Beschl. v. 26.7.2022, Az. 3 StR 321/21).
Am 19. März 2017 besuchte der Enkel der Springmanns das Ehepaar zum Kaffee. Er soll im Laufe eines Streits dann seine Großeltern getötet haben und wurde deshalb bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Ebenfalls wegen Mordes war ein Geschäftspartner des Enkels angeklagt, der nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft als Mittäter gehandelt haben soll.
Vor dem LG wurde er nun jedoch zum zweiten Mal freigesprochen, da das Gericht sich nicht von seiner Beteiligung überzeugen ließ. Bereits mit Urteil vom 13. November 2018 hatte das LG Wuppertal den Mann vom Mordvorwurf freigesprochen. Diesen ersten Freispruch hob der BGH jedoch mit Urteil vom 9. Januar 2020 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das LG Düsseldorf. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Diese hat der BGH jetzt verworfen.*
Rechtskräftiger Freispruch
Womöglich hat sich der angeklagte Geschäftspartner in dem Wohnhaus des Ehepaars Springmann aufgehalten. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass er das Haus betrat, als die beiden schon tot waren und ein Tatbeitrag nur die Verwüstung des Hauses zur Vortäuschung eines Einbruchs gewesen sei, weil ihn der Enkel darum gebeten habe.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der BGH nun keine Verfahrensmängel oder sachlich-rechtlichen Fehler mehr erkennen können und die Revision daher verworfen. Damit ist das Urteil des LG hinsichtlich des Freispruchs vom Vorwurf des zweifachen Mordes rechtskräftig.
Davon unabhängig ist das Urteil wegen eines Waffendelikts gegen den Geschäftspartner, gegen das dieser Revision eingelegt hat. Darüber wird der BGH noch entscheiden.
ast/LTO-Redaktion
* Präzisiert am 08.08.2022, 14:45 (Red.).
BGH zum Springmann-Mord: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49258 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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