Fußball im Fernsehen schauen und die Kosten für das Sky-Abo von der Steuer absetzen: Das sei "nicht ausgeschlossen", meint der BFH - zumindest im Fall eines hauptamtlichen Trainers, der das Bundesligapaket überwiegend beruflich nutzt.
Die Kosten eines Sky-Abos für die Fußball-Bundesliga können Trainer in ihrer Einkommenssteuererklärung womöglich als Werbungskosten geltend machen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines hauptberuflichen Torwarttrainers, wie er am Mittwoch bekanntgab (Urt. v. 16.01.2019, Az. VI R 24/16).
Geklagt hatte ein Co-Trainer einer U-23-Mannschaft, der später auch Torwarttrainer der Lizenzmannschaft des Vereins wurde. Er schloss beim Pay-TV-Sender Sky ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" zusammensetzte. Dafür zahlte er 46,90 Euro im Monat. In seiner Einkommenssteuererklärung beantragte der Mann den Teil als Werbungskosten in Abzug zu bringen, der auf das Fußballpaket entfällt. Er begründete dies nach Gerichtsangaben damit, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue.
Als Werbungskosten können unter anderem Ausgaben für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, wenn diese unmittelbar beruflich verwendet werden. Dafür müssten die Güter ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden, wobei auch noch eine geringfügige private Mitbenutzung gestattet ist.
Berufliche Nutzung sei "nicht ausgeschlossen"
Das Finanzamt lehnte eine solche Anrechnung jedoch ab, ebenso das zuständige Finanzgericht (FG) in Düsseldorf. Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, hieß es als Begründung. Der Inhalt des Pakets sei nicht etwa mit einer Fachzeitschrift vergleichbar, die speziell auf ein Fachpublikum zugeschnitten sei.
Allerdings wird sich das FG nun erneut mit der Angelegenheit befassen müssen. Der BFH hob dessen Entscheidung nämlich auf und verwies die Sache zurück nach Düsseldorf. Die Finanzrichter müssten einzelfallabhängig feststellen, ob Werbungskosten vorlägen oder nicht. Bei einem Trainer eines Lizenzfußballvereins hielten die Münchener Richter eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" jedenfalls "nicht für ausgeschlossen".
Da das FG dies - ohne weitere Feststellungen dazu zu treffen - nicht weiter überprüft und entsprechend anders gesehen habe, müsse es diese Prüfung nun nachholen. Der BFH gab der Vorinstanz dabei mit auf den Weg, Trainerkollegen und Spieler zu vernehmen, um Aufschluss über die tatsächliche Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements zu gewinnen.
mgö/LTO-Redaktion
BFH zu Werbungskosten: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35263 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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