Der Senat hat am Mittwoch in Karlsruhe die angekündigte Klage gegen das Gesetz zum Betreuungsgeld eingereicht. Dem Bund fehle es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz, denn eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht
erforderlich, so Justizsenatorin Jana Schiedek. Das Vorhaben verstoße zudem gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz zum Betreuungsgeld am 15. Februar 2013 unterzeichnet hatte, obgleich er - wie einige Experten - Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit äußerte, ist es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Am Mittwoch hat der Hamburger Senat daraufhin einen abstrakten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht. Dieses hat nun zu prüfen, ob das Betreuungsgeldgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Hamburgs Senatorin für Justiz und Gleichstellung, Jana Schiedek (SPD) nannte das umstrittene Gesetz "aus gleichstellungspolitischer Sicht falsch". Es halte Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen. Das Betreuungsgeld zementiere ein überholtes Familienbild. Es unterscheide auch nicht danach, ob und wie lang Eltern ihre Kinder tatsächlich zu Hause betreuen oder sie von privaten Anbietern betreuen lassen.
Außerdem werde die Gestaltungsfreiheit der Eltern eingeschränkt. Wer das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wolle, müsse allen staatlichen Einrichtungen vollständig fernbleiben, um den Anspruch nicht zu verlieren. Eine Kombination aus privaten und staatlichen Angeboten sehe das Gesetz auch nicht vor.
Vor allem aber zweifelt der Senat an der nötigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Für einen Eingriff in die Länderzuständigkeit, wie ihn Artikel 72 Grundgesetz (GG) regelt, sieht der Senat keinen Raum. Zum einen falle das Gesetz nicht unter das Sachgebiet der öffentlichen Fürsorge, denn es knüpfe eben nicht an die Bedürftigkeit von Eltern an, sondern daran, ob sie ihr Kind in eine Betreuungseinrichtung geben. Zum anderen sei die Regelung nicht erforderlich, um gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet herzustellen.
una/LTO-Redaktion
Klage gegen Betreuungsgeldgesetz: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8189 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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