Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich mit dem Mietendeckel-Gesetz beschäftigen. FDP- und CDU-Fraktion haben Klage dagegen eingereicht. Es ist nicht die erste.
Umstritten war das bundesweit einmalige Mietendeckel-Gesetz in Berlin schon lange, bevor es im Februar in Kraft trat - bald beschäftigt es sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Berlin. Am Montag haben die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus wie angekündigt Klage vor dem VerfGH in Berlin gegen den Mietendeckel eingereicht, der als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats gilt. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten am 6. Mai einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe auf den Weg gebracht.
CDU-Fraktionschef Burkard Dregger erklärte, es gebe sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern eine "ungeheure Verunsicherung" darüber, wie es mit dem Mietenstopp weitergehe. Von den rechtlichen Bedenken abgesehen gehe es unter anderem auch darum, dass Vermieter wegen des Mietendeckel-Gesetzes um ihre Altersvorsorge fürchten müssten. "Es ist aber auch eine Gefahr für die Mieter, insbesondere für die, die auf eine Mietherabsetzung hoffen können", warnte er. Für sie bestehe die Gefahr, dass sie erheblichen Nachforderungen ausgesetzt seien, wenn das Gesetz vor Gericht scheitere. Dregger kündigte an, die CDU wolle für Härtefälle dann einen sogenannten Sicher-Wohnen-Fonds vorschlagen.
Der Berliner FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja nannte die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof "einen Meilenstein" und kritisierte Rot-Rot-Grün: "Der Senat hat einen eklatanten Weg eingeschlagen, der vor Ideologie strotzt", sagte Czaja. Mietern und Vermietern garantiere das Gesetz keinen Rechtsfrieden. "Wir sind der Meinung, dass ein umfassender Eingriff in die Grundrechte vorliegt."
Fehlende Gesetzgebungskompetenz nur eins der Probleme
Der Prozessbevollmächtigte und Bonner Professor für Öffentliches Recht, Foroud Shirvani, teilte diese Einschätzung: "Die verfassungsrechtlichen Zweifel am Mietendeckel-Gesetz sind offenkundig", sagte er. Dafür gebe es formelle und inhaltliche Gründe. Unter anderem greife das Land in unzulässiger Weise in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein. Landesrecht weiche in diesem Fall außerdem vom Bundesrecht ab, ohne dafür verfassungsrechtlich legitimiert zu sein.
Seit dem 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.
Der Mietendeckel, der den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen soll, ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Verfassungsgerichtshof Berlin: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41712 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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