Die Justiz ist überlastet. Wegen der Flüchtlingskrise ist nahezu jeder Verwaltungsrichter in Deutschland mit Asylverfahren beschäftigt. Experten fordern eine Änderung des Grundgesetzes.
Die Flüchtlingskrise schlägt sich auch in einer erheblichen Belastung der Justiz nieder. So sind im Südwesten derzeit an vier Verwaltungsgerichten 7.800 Verfahren wegen Ablehnung eines Asylantrages anhängig. Auch die Staatsanwaltschaften konstatieren erheblichen Aufwand wegen einer rasant wachsenden Zahl von Fällen illegaler Einreise von Schutzsuchenden.
Nahezu jeder Verwaltungsrichter im Land sei mit der Bearbeitung von Asylverfahren beschäftigt, moniert der CDU-Justizexperte Karl Zimmermann. "Da bleibt vermutlich viel anderes liegen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Er forderte eine Änderung des Grundgesetzes, um Rechtsmittel gegen ablehnende Asylbescheide zu unterbinden. Die Möglichkeiten des deutschen Asylrechts gingen weit über die anderer Staaten hinaus.
Auch die Staatsanwaltschaften ächzen unter Mehrarbeit. Allein in Bezirk Stuttgart haben acht Staatsanwälte ein Aufkommen von etwa 179 (Stand Stichtag 23.9.) Ermittlungsverfahren wegen illegaler Einreise pro Tag zu bewältigen. Vor der Flüchtlingskrise waren es noch 40 bis
50 täglich. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass sich die Zahl der Fälle in diesem Jahr auf 3.000 verdreifacht. "Das bedeutet einen großen Verwaltungsaufwand", sagte Sprecher Tobias Wagner.
Die Polizei muss in der Regel Flüchtlinge bei den Staatsanwaltshaften anzeigen, wenn sie ohne Papiere, mit gefälschten Papieren oder nach einem längeren Aufenthalt in einem sicheren Land einreisen. Der Amtsleiter im Integrationsministerium, Wolf-Dietrich Hammann, sprach mit Blick auf die in vielen Fällen absehbare Einstellung der Ermittlungen von einem "Ärgernis für Polizei und Staatsanwaltschaften".
dpa/acr/LTO-Redaktion
Ruf nach Grundgesetzänderung: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17371 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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