Durch Waffenlieferungen an Israel und die Streichung von Hilfsmitteln für die Palästinenser verstoße Deutschland gegen die Völkermordkonvention, so der Vorwurf aus Nicaragua. Der IGH hat jetzt die Termine für die Anhörungen festgelegt.
Am 8. und 9. April wird der Internationale Gerichtshof (IGH) im Verfahren gegen Deutschland verhandeln. Nicaragua wirft der Bundesrepublik Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen vor, indem sie Israel politisch, finanziell und militärisch unterstützt sowie die Mittel für das UN-Palästinenserhilfswerk gestrichen habe.
Im Gazastreifen bestehe seit Oktober 2023 "die anerkannte Gefahr eines Völkermordes am palästinensischen Volk". Deutschland habe durch seine Unterstützung für Israel gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verstoßen, heißt es in der Klage Nicaraguas. Außerdem ist die Rede von Verstößen gegen die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle sowie das humanitäre Völkerrecht.
Am 1. März hatte Nicaragua Klage erhoben und gleichzeitig ein Eilverfahren angestrengt. Es fordert den IGH auf, Deutschland zu verpflichten, seine Waffenlieferungen an Israel unverzüglich auszusetzen, soweit diese zur Verletzung der Völkermordkonvention und anderer zwingender Regeln des Völkerrechts genutzt werden könne. Zudem solle Deutschland die Zahlungen an das Palästinenserhilfswerk wieder aufnehmen.
In den Anhörungen geht es zunächst nur um das Eilverfahren. Am 8. April erhält Nicaragua das Wort, bevor sich Deutschland am 9. April gegen die Vorwürfe verteidigen darf.
fkr/LTO-Redaktion
Beihilfe zum Völkermord?: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54132 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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