Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Dies entschieden die obersten Arbeitsrichter am Mittwoch. Arbeitgeber müssen nach diesem Urteil auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein sehen wollen.
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, auch ohne objektiven Anlass von seinen Mitarbeitern bereits am ersten Tag einen Krankenschein zu verlangen.
Die Erfurter Richter wiesen damit die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln zurück. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen.
Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt.
Weitere Informationen zu diesem Urteil in Kürze auf LTO.de.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BAG zum Krankheitsfall: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7545 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag