Nach dem Willen der Landesregierung sollen rückfallgefährdete Schwerverbrecher künftig elektronisch überwacht werden. Baden-Württemberg wird sich zu diesem Zweck an einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen beteiligen.
"Die Angst in der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern ist groß", sagte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) in Stuttgart. "Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wollen wir den Sicherheitsbehörden ein zusätzliches Instrument an die Hand geben, mit dem die Rückfallgefahr von früheren Tätern minimiert werden kann und der Schutz der Öffentlichkeit weiter verbessert wird."
Die elektronische Überwachung komme nur für Straftäter in Betracht, die ihre Strafe verbüßt haben und aus rechtlichen Gründen zwingend entlassen werden müssen. Sofern sie als weiterhin gefährlich beurteilt würden, müssen sie für die Überwachung eine so genannte elektronische Fußfessel tragen. so Stickelberger weiter.
Über ein GPS-System und zusätzlich über Mobilfunktechnik werde der Aufenthaltsort permanent erfasst. Nähere sich die überwachte Person entgegen richterlicher Weisung beispielsweise einem Spielplatz oder einem Kindergarten, werde sie zunächst durch einen Vibrationsalarm gewarnt. Ignoriere sie den Alarm, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsstelle umgehend die Polizei vor Ort.
Beitrag zur Resozialisierung
"Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel. Wir setzen aber darauf, mit ihr in geeigneten Fällen neue Verbrechen verhindern zu können", sagte der Minister. Er wies darauf hin, dass die elektronische Überwachung auch der Resozialisierung von Straffälligen dienen könne.
Stickelberger rechnet damit, dass die Überwachung landesweit für bis zu 60 Personen im Jahr angeordnet wird. Für das Jahr 2011 bringe das Kosten in Höhe von 250.000 Euro mit sich, für die folgenden Jahre seien jeweils 420.000 Euro veranschlagt.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
NRW: Erstmals elektronische Fußfesseln für Sexualstraftäter
OLG Karlsruhe: Entlassener Sexualstraftäter darf nicht erneut untergebracht werden
BGH: Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter bestätigt
Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3808 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag