Ein ehemaliger Ratsherr der Stadt Mülheim klagt vor dem VG Düsseldorf auf Aufwandsentschädigung. Der Kläger war nach einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung aus der SPD-Fraktion ausgeschlossen worden.
Er fordert nun für zehn Monate die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 332 Euro. Die Beklagte, die Stadt Mülheim, argumentiert, der Kläger habe seit seinem Ausschluss an keiner Rats- oder Ausschusssitzung teilgenommen und sein Mandat auch sonst nicht ausgeübt. Ihm sei daher kein Aufwand entstanden, der zu entschädigen wäre. Das Verwaltungsgericht (VG) will den Fall am Freitag verhandeln.
Aufwandsentschädigung: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1811 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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