Es klingt wie ein schlechter Schuljungenstreich, was sich im Regionalligateam des 1. FC Saarbrücken abgespielt haben soll. Der ehemalige Bundesligaprofi Stefan Reisinger wurde fristlos entlassen, weil er Fotos vom Toilettengang seines Trainers gemacht hatte. Das ArbG kippte nun die Kündigung.
Stefan Reisinger bleibt beim 1. FC Saarbrücken unter Vertrag. Die von Vereinsseite ausgesprochene fristlose Kündigung ist unwirksam, entschied am Mittwoch das Arbeitsgericht (ArbG) Saarbrücken (Urt. v. 05.11.2014, Az. 4ca 621/14).
Wie unter anderen die Saarbrücker-Zeitung berichtet, hatte der Regionalligist dem Spieler, der auch schon für den SC Freiburg in der Bundesliga aktiv war, gekündigt, weil er sich bei einer Teambesprechung einen schlechten Scherz erlaubt haben soll. Auf der Toilette habe er Fotos seines Trainers Fuat Kilic gemacht, wohl in dem Glauben, bei seinem Kabinennachbarn handele es sich um einen seiner Mitspieler. Der Verein sah daraufhin das Vertrauensverhältnis zerrüttet und erklärte die fristlose Kündigung. Diese erklärte das Gericht am Mittwoch aber für rechtswidrig.
Laut FCS-Schatzmeister Dieter Weller, den die Zeitung zitiert, habe die Richterin in der mündlichen Verhandlung gesagt, dass es solche Streiche unter Fußballern, wie auch unter Bauarbeitern manchmal gebe. Eine Sprecherin des Gerichts konnte diese Aussage am Donnerstag gegenüber LTO jedoch nicht bestätigen. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien bislang noch nicht zugestellt. Der Klub werde aber sicher in Berufung gehen, heißt es in dem Bericht.
una/LTO-Redaktion
ArbG Saarbrücken kippt Kündigung eines Fußballers: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13729 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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