Eine muslimische Pflegekraft, die keine männlichen Patienten waschen wollte, durfte in der Probezeit entlassen werden. Sie hatte ihrem Arbeitgeber, einem ambulanten Pflegedienst, vorgeworfen, sie wegen ihres Glaubens zu benachteiligen.
Weil eine muslimische Pflegehelferin keine männlichen Patienten waschen wollte, hat ihr Arbeitgeber sie entlassen - mit Recht, wie das Arbeitsgericht Mannheim entschieden hat. Es wies eine Klage der 40-Jährigen am Donnerstag ab. Nur eine Woche lang hatte die gebürtige Litauerin für den ambulanten Pflegedienst gearbeitet, ehe das Unternehmen sie entließ.
"Ich will doch nur für mein Recht kämpfen zu arbeiten", hatte die Frau erklärt, bevor sie am Donnerstag im Gerichtssaal Platz nahm. Seit drei Jahren lebe sie in Deutschland und wolle sich nur integrieren, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. In Litauen habe sie Medizin studiert, aber in Deutschland fehle ihr die Arbeitserlaubnis. Deswegen schlage sie sich als Pflegehilfe und hauswirtschaftliche Betreuerin durch. "Ich fühle mich hier diskriminiert", sagte sie. Sie verstehe nicht, warum ein so großes Unternehmen nicht darauf Rücksicht nehmen könne, dass es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen.
Richterin Sigrid Bouwhuis jedoch betonte: "Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden." Sie müsse sich daher an die Spielregeln halten. Außerdem greife in der sechsmonatigen Probezeit kein Kündigungsschutz. Und weil die Frau einen Tag zu spät Klage gegen ihre Entlassung eingereicht habe, sei diese ohnehin unzulässig.
Die Chefin des Pflegedienstes betonte, dass einzig das Verhalten den männlichen Patienten gegenüber zu der Entlassung geführt habe. "Wenn wir sie wegen ihrer Religion hätten diskriminieren wollen, dann hätten wir sie mit Kopftuch gar nicht erst eingestellt." Außerdem habe sie sich geweigert, Patienten auf Wunsch Zigaretten oder Alkohol zu kaufen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Weil sie keine Männer waschen wollte: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22463 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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